Mietrecht
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Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin
Die gesetzlichen Regelungen im Mietrecht sind sehr vielfältig und komplex. Oftmals steht der Mieter von Wohnraum im Schutzbereich des Gesetzgebers. Aber auch der Vermieter hat mehr Rechte als häufig angenommen. Bei gewerblichen Mietvertragsverhältnissen dagegen ist regelmäßig der zwischen den Mietparteien geschlossene Vertrag ausschlaggebend. Insbesondere in diesem Bereich ist es klüger, bereits vor der Unterschrift unter den Mietvertrag einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Auch hier sollten Sie jedoch stets darauf achten, einen Rechtsanwalt mit entsprechender Erfahrung auf dem Gebiet des Mietrechts aufzusuchen. Rechtsanwalt Özdemir hat einen Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht und verfügt infolgedessen über das Wissen und die entsprechende Erfahrung, um Sie und Ihre Interessen bestens zu schützen.
Kündigung
Eine Kündigung von unbefristeten Wohnraumverträgen durch den Vermieter ist aufgrund des hohen Mieterschutzes im BGB nur in den gesetzlich geregelten Fällen unter entsprechend engen Grenzen möglich. Aber auch bei Laufzeitverträgen im Gewerbemietrecht ist eine Kündigung nicht ohne weiteres möglich. Vertragliche Regelungen sind insoweit nach ihrem Sinn und Zweck auszulegen. Zudem schließen sich der Kündigung eines Mietvertrags diverse Folgeprobleme an, die es zu lösen gilt. Wie sind die Mieträume etwa herauszugeben? Müssen Schönheitsreparaturen getätigt werden? Was passiert mit der Kaution? Das sind nur einige der zu klärenden Fragen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie als Mieter eine Kündigung nicht voreilig akzeptieren sollten. Lassen Sie sich in jedem Fall von uns hierzu beraten. Aber auch als Vermieter sollten Sie eine Kündigung etwa wegen Eigenbedarfs nicht ohne entsprechende anwaltliche Hilfe aussprechen, damit diese auch hieb- und stichfest ist. Wir betreuen Sie unabhängig davon, ob Sie kündigen wollen oder gekündigt wurden.
Mietmängel und Mietminderung
Der Vermieter hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Mieträumlichkeiten während der Mietzeit im vertragsmäßigen Zustand verbleiben. Vom Mieter unverschuldete Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sind daher vom Vermieter vorzunehmen, sobald ihm diese vom Mieter angezeigt werden. Bis zur Reparatur und Instandsetzung ist der Mieter berechtigt, den Mietzins angemessen zu mindern. Davon ausgenommen sind jedoch regelmäßig die gebrauchsmäßigen Abnutzungen ausgenommen. So ist der Mieter grundsätzlich mietvertraglich verpflichtet, sog. „Schönheitsreparaturen“ durchzuführen. Auch hierfür gibt es jedoch Grenzen, die durch die Rechtsprechung immer wieder neu bestimmt werden. Auch kann es sein, dass im Mietvertrag eine anderweitige Regelung getroffen wurde, mit der Instandsetzungsarbeiten bis zu einem bestimmten Kostenumfang auf den Mieter umgelegt werden (sog. „Kleinreparaturklausel“). Auch hierzu sind jedoch entsprechende Grenzen zu beachten. Im Gewerbemietrecht werden die Rechte des Mieters bei Mängeln regelmäßig durch den Mietvertrag erheblich eingeschränkt. Daher sollten Sie sich in Fällen von Mängeln immer von einem im Mietrecht sachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil eine nicht angemessene Mietminderung unter Umständen eine Kündigung durch den Vermieter nach sich ziehen kann. Rechtsanwalt Özdemir hilft Ihnen insoweit gerne weiter.
Mieterhöhungen und Modernisierungsmaßnahmen
Soweit im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, kann der Vermieter die Grundmiete in bestimmten zeitlichen Abständen der ortsüblichen Miete anpassen. Hierfür zieht der Vermieter regelmäßig den Berliner Mietspiegel heran. Insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin gelten hier jedoch gesetzliche Begrenzungen. Überdies sind bei Mieterhöhungen auch immer sog. wohnwertmindernde Merkmale zu beachten, die der Vermieter gerne nicht berücksichtigt. Wir prüfen das Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters und teilen Ihnen mit, ob dieses berechtigt ist. Lassen Sie insoweit jedoch nicht zu viel Zeit verstreichen, da Sie als Mieter verpflichtet sind, einer ordnungsgemäßen Mieterhöhung innerhalb einer gesetzlichen Frist zuzustimmen. Ansonsten riskieren Sie eventuell einen Rechtsstreit, für dessen Kosten Sie einstehen müssten. Kosten einer Modernisierungsmaßnahme kann der Vermieter ebenfalls in einem gesetzlich geregelten Umfang auf den Mieter umlegen. Überdies trifft den Mieter bezüglich dieser Maßnahmen eine Duldungspflicht. Diese kann jedoch im Härtefall eventuell entfallen. Da auch diesbezüglich diverse gesetzliche Fristen zu beachten sind, sollten Sie sich auch im Falle der Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme fachkundig beraten lassen. Rechtsanwalt hilft Ihnen auch hier gerne weiter.
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